Mit dieser Norm werden für numerische Tastaturen an Rechenmaschinen für Dauereinsatz (nach DIN 9757-1), welche vorzugsweise für Saldiertätigkeiten und Blindbenutzung eingesetzt sind, die Tastenanordnung, die Tastenbelegung, die Tastenmittenabstände und die Zuordnung von Tasten und Tastflächen zu bestimmten Tastenpositionen festgelegt. Hierdurch soll Einheitlichkeit erzielt und die Benutzung unterschiedlicher Geräte erleichtert werden. Für die Kennzeichnung der Belegungen von Tasten schreibt diese Norm keine besonderen Markierungen vor. Die auf den Tasten gezeigten Bild- und Schriftzeichen sollen erläutern, mit welchen Ziffern, Buchstaben oder Funktionen die einzelnen Tasten belegt sind. Sie sind keine genormte Kennzeichnung. Für die Kennzeichnung der Belegung mit Funktionen werden die Bildzeichen nach DIN 30600 empfohlen. Siehe auch DIN 33856:1991-04 und ISO/IEC 9995-7. Für einen Auszug aus ISOIIEC 9995-7 mit deutschen Benennungen und Registrier-Nummern nach ISO 7000 oder IEC 417 und DIN 30600 siehe das Beiblatt 1 zu DIN 2137-6. Kennzeichnungen müssen nicht genau die jeweilige Teilfläche einnehmen, sie können Teile benachbarter, nicht mit Kennzeichnungen versehener Teilflächen überdecken. Dies gilt insbesondere, wenn bei einer Taste die Ebenen nur einer Gruppe belegt sind und diese Belegungen gekennzeichnet werden sollen. Es soll aber immer die Zuordnung zu der jeweiligen Ebene oder Gruppe erkennbar bleiben. Das den Bildern unterlegte Gitternetz ist nach DIN 2137-10 festgelegt. In den Bildern sind die Zeichentasten nicht gerastert, die Funktionstasten gerastert unterlegt dargestellt. Für die Belegung von Tasten, die Aufteilung der Beiegung in Ebenen und Gruppen sowie für die Kennzeichnung der Belegung gelten die Festlegungen nach DIN 2137-11. Form, Masse und Farbe der Tasten werden durch diese Norm nicht festgelegt.