Festgelegt sind besondere Anforderungen an Sprinkleranlagen, die für Massnahmen des Personenschutzes wesentlich sind. Weiters werden Empfehlungen gegeben für Planung, Einbau und Wartung von ortsfesten Sprinkleranlagen in Gebäuden und Industrieanlagen. Diese Anforderungen und Empfehlungen gelten auch für jede Ergänzung, Erweiterung, Reparatur oder sonstige Veränderung an Sprinkleranlagen. Weiters behandelt sind die Klassifizierung von Gefahren, die Art der Wasserversorgung, die zu verwendenden Bauteile, der Einbau und die Prüfung der Anlage, die Wartung und Erweiterung bestehender Anlagen sowie Konstruktionsdetails von Gebäuden, die für das ordnungsgemässe Funktionieren von Sprinkleranlagen erforderlich sind. Die Anforderungen an die Wasserversorgungen können sinngemäss auch auf andere ortsfeste Brandbekämpfungseinrichtungen als Sprinkleranlagen angewendet werden, insbesondere auf Schaumlösch-, Sprühwasser-Lösch-, Hydranten- und Schlauchhaspelanlagen. Sprühwasser- Löschanlagen sowie automatische Sprinkleranlagen auf Schiffen, in Flugzeugen und auf Fahrzeugen, mobile Brandbekämpfungseinrichtungen sowie unterirdische Anlagen in der Bergbauindustrie werden nicht behandelt.