Diese ÖNORM legt allgemeine Richtlinien und Leistungskriterien für Verfahren zum Nachweis und/oder zur quantitativen Bestimmung von spezifischen Proteinen in einer spezifischen Matrix fest, die sich von gentechnisch modifiziertem pflanzlichen Material, in dem Protein nachweisbar ist, ableitet. Diese allgemeine Richtlinie gilt für vorhandene auf Antikörpern basierende Verfahren.