Dieser Teil von IEC 62053 gilt nur für neu hergestellte elektronische Blindverbrauchszähler der Genauigkeitsklassen 2 und 3 zur Messung der Blindarbeit bei Wechselstrom in 50 Hz- oder 60 Hz- Netzen und nur für deren Typprüfungen. Aus praktischen Gründen basiert die vorliegende Norm auf der konventionellen Definition der Blindenergie für sinusförmige Ströme und Spannungen, die nur die Grundfrequenz enthalten. Sie gilt nur für elektronische Blindverbrauchszähler, die in Innenräumen oder im Freien verwendet werden und deren Messwertgeber und Anzeigeteil(e) zusammen in einem Gehäuse untergebracht sind. Sie gilt ferner für (die) Betriebsanzeige(n) und den Prüfausgang (die Prüfausgänge). Falls der Zähler einen Messwertgeber für mehr als eine Energieart besitzt (Mehrfachenergiezähler) oder wenn andere Funktionselemente, wie Maximumanzeigen, elektronische Tarifanzeigespeicher, Schaltuhren, Rundsteuerempfänger, Schnittstellen für die Datenübertragung usw., im Zählergehäuse enthalten sind, gelten die entsprechenden Normen für diese Elemente. Sie gilt nicht für Blindverbrauchszähler, deren Spannungspfade zwischen den Aussenleitern gemessen für mehr als 600 V ausgelegt sind (Spannung zwischen den Aussenleitern bei mehrphasigen Netzen); tragbare Zähler; Schnittstellen zum Datenspeicher des Zählers; Bezugsnormal-Zähler. Der Zuverlässigkeitsaspekt ist in den Schriftstücken der Normenreihe IEC 62059 enthalten.