Dieser Teil der IEC 61000 gilt für die Begrenzung von Oberschwingungsströmen, die in das öffentliche Niederspannungsnetz eingespeist werden. Sie legt die Grenzwerte der Oberschwingungsanteile des Eingangsstroms fest, die durch ein Gerät (Betriebsmittel, Einrichtung) hervorgerufen werden können, das unter festgelegten Bedingungen geprüft wird. Die Oberschwingungsanteile werden entsprechend den (normativen) Anhängen A und B gemessen. Dieser Teil der IEC 61000 ist anzuwenden auf elektrische und elektronische Geräte (Betriebsmittel, Einrichtungen), die einen Eingangsstrom bis zu und einschliesslich 16 A je Leiter haben und die zum Anschluss an das öffentliche Niederspannungs-Verteilnetz vorgesehen sind. Lichtbogenschweisseinrichtungen, die nicht zum professionellen Gebrauch vorgesehen sind und einen Eingangsstrom bis zu und einschliesslich 16 A je Leiter haben, werden von dieser Norm erfasst. Lichtbogenschweisseinrichtungen, die zum professionellen Gebrauch entsprechend der Festlegung der IEC 60974-1 vorgesehen sind, sind vom Anwendungsbereich dieser Norm ausgenommen und können Gegenstand von Installationsbeschränkungen sein, wie in IEC/TS 61000-3-4 oder IEC 61000-3-12 angegeben. Die Prüfungen nach dieser Norm sind Typprüfungen. Prüfbedingungen für einige Geräte (Betriebsmittel, Einrichtungen) sind im (normativen) Anhang C angegeben. Für Systeme mit Nennspannungen unter 220 V (Aussen- gegen Mittelpunktsleiter) sind bisher noch keine Grenzwerte erarbeitet worden.