Diese Norm gilt für die Fertigung medienführender Rohrleitungen in Luft- und Raumfahrtgerät. Sie gilt nicht für Rohrleitungen, deren Rohre aus Halbschalen gefertigt werden. Mit dieser Norm soll sichergestellt werden, dass Rohrleitungen und ihre Einzelteile so gefertigt werden, dass sie den Funktions- und Wartungsbedingungen entsprechen, sowie den am jeweiligen Einbauort herrschenden Umgebungsbedingungen wie Verformungen der Zelle, Schwingungen, Temperatureinwirkungen usw. widerstehen.