Diese Norm legt die Benennung von Reglern fest, die ein abgeschlossenes Gerät - vorzugsweise einen Kompaktregler - darstellen. Zweck dieser Norm ist es, für Regler ein Einteilungsschema und daraus abgeleitet eine einheitliche Benennungsweise festzulegen. Im einzelnen wird angestrebt: Einheitliche Benennung der verschiedenen Reglertypen in der regelungstechnischen Literatur, leichtere Verständigung zwischen Reglerhersteller und Regleranwender, eindeutigere Kennzeichnung der Reglereigenschaften in Reglerkatalogen, bei Angeboten, in Gerätebeschreibungen (Bedienungsanweisungen) und bei Ordnungssystemen, wie im Literaturdienst, bei der Patentdokumentation und der Ein- und Ausfuhrstatistik. Die hier gebrachte Benennung von Reglern kann sinngemäss aber auch auf solche Fälle übertragen werden, bei denen der Regler aus einzelnen Bausteinen besteht. Allerdings müssen dann - zur Abgrenzung des Reglers gegen die übrige Reglereinrichtung bzw. Regelstrecke- Schnittstellen zwischen beiden festgelegt werden. Die im Signalfluss vor vielen Reglern angeordneten Geräte der Regeleinrichtung, wie Aufnehmer für die Regelgrösse, Messumformer usw. sind Messgeräte. Für ihre Benennung gilt die Norm DIN 1319 Teil 2 und die VDI/VDE- Richtlinie 2600 Blatt 6. Für die Benennung der auf der Ausgangsseite der Regler liegenden Stelleinrichtungen ist eine getrennte Norm vorgesehen. Anmerkung 1: Nach der Norm DIN 19226, Ausgabe Mai 1968, Abschnitt 6.1.3 und Abschnitt 7.7, gilt: Die Steuereinrichtung, Regeleinrichtung, ist derjenige Teil des Wirkungsweges, welcher die aufgabenmässige Beeinflussung der Strecke über das Stellglied bewirkt. Innerhalb einer Regeleinrichtung kann ein Gerät als Regler bezeichnet werden, wenn es mehrere Aufgaben der Regeleinrichtung zusammenfasst. Der Regler muss jedoch den Vergleicher, sowie mindestens ein weiteres, wesentliches Bauglied, z.B. Verstärker, Zeitglieder, enthalten. Der Regler ist also nach diesen Definitionen ein Ausschnitt aus der Regeleinrichtung. Diese umfasst neben dem Regler meist noch den Aufnehmer, den Messumformer und ein Stellgerät (z.B. ein Stellventil). In Bild 1 ist dieser Sachverhalt unter Berücksichtigung von DIN 19228 dargestellt. (Über die Bedeutung des Indizes "R" in den Formelzeichen siehe Abschnitt 6.1.1.) Anmerkung 2: Bei der Darstellung von Reglern in aufgelöster Bauweise, besonders in der Antriebsregelung und Kraftwerksregelung, wird der Vergleicher meist als getrennter Baustein ausgebildet (Bild 2). Oft werden am Vergleicher auch noch andere Hilfsregelgrössen aufgeschaltet. Das gilt besonders bei vermaschten Regelkreisen. Es ist falsch, den hinter dem Vergleicher liegenden Baustein, der meist einen Verstärker und zusätzliche Glieder zum Erzielen des gewünschten Übertragungsverhaltens enthält, als Regler zu benennen und dafür das in DIN 19 228 genormte Bildzeichen für Regler zu verwenden. Der Verstärker mit Zusatzgliedern kann seiner Funktion entsprechend, beispielsweise als "Regelverstärker" benannt werden.