Dieser Teil von EN 1176 legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen an standortgebundene Schaukeln fest, die zur Benutzung durch Kinder vorgesehen sind. Wo die Hauptspielfunktion nicht das Schaukeln ist, können die entsprechenden Anforderungen dieses Teils von EN 1176 verwendet werden, falls zutreffend.