Die Prüfverfahren in bezug auf die elektromagnetische Störaussendung von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen sind festgelegt und die Grenzwerte definiert. Damit sollen die Einhaltung der Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit ermöglicht und sichergestellt sowie die Störaussendungen auf ein unbedenkliches Mass beschränkt werden.