Diese Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Förderbandwagen auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Diese Norm gilt für Förderbandwagen, die dafür bestimmt sind, Luftfahrzeuge von Hand zu be- und entladen: selbstfahrende Förderbandwagen mit oder ohne Fahrerplatz, selbstfahrende Förderbandwagen mit geschlossenem Aufbau und schleppbare Förderbandwagen.