Diese Norm legt die Prüfung, Inspektion und Kennzeichnung für die Baumusterprüfung, die erstmalige Prüfung, die wiederkehrende Prüfung, die Zwischenprüfung und die ausserordentliche Prüfung von Metalltanks (Tankkörper und Ausrüstung) von Strassentankfahrzeugen, Eisenbahnkesselwagen, ortsbeweglichen Tanks und Tankcontainern für die Beförderung gefährlicher Güter fest.