Diese Europäische Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen an Konstruktion, Gebrauchstauglichkeit, Grössen und Kennzeichnung von Auftriebshilfen fest, die dazu bestimmt sind, Benutzern bei der Bewegung im Wasser beim Schwimmenlernen oder beim Erlernen eines Teils einer Schwimmbewegung zu helfen. Weiterhin werden Prüfverfahren zur Verifizierung dieser Anforderungen angegeben. Diese Europäische Norm gilt für Auftriebshilfen, die dafür ausgelegt sind, sicher am Körper befestigt zu werden, und die entweder einen Eigenauftrieb besitzen oder aufgeblasen werden können. Sie behandelt Auftriebshilfen der Klasse B, die dafür bestimmt sind, den Benutzer mit den unterschiedlichen Schwimmbewegungen vertraut zu machen. Sie gilt nicht für Schwimmhilfen, Rettungswesten oder Wasserspielzeuge.