Auftriebshilfen für den Schwimmunterricht sollen Kindern mit einer Körpermasse bis 18 kg bzw. bis zu einem Alter von 36 Monaten das Schwimmenlernen erleichtern. Gestaltung und Zweck dieser Auftriebshilfen orientieren sich an den jeweiligen Lernphasen. Festgelegt sind daher für die Auftriebshilfen sowohl die sicherheitstechnischen Anforderungen an Gestaltung, Bemessung, Material, Haltbarkeit und Verhalten im Wasser als auch Bestimmungen für die Kennzeichnung und die Herstellerinformationen. Weiters sind auch die entsprechenden Prüfverfahren festgelegt.