Diese Norm definiert grundsätzliche Anforderungen für die Bremsung von lokbespannten Zügen einschliesslich deren Einzelfahrzeugen, die auf den Strecken der europäischen Eisenbahnen und ihren Infrastruktursystemen verkehren. Diese Mindestanforderungen gelten auf 2 Ebenen: - auf Zugebene, da die Bremsleistungen abhängig vom Bremsbefehl sind - auf Fahrzeugebene, um die Bremsorgane so zu dimensionieren, damit sie die geforderten Bremskräfte entwickeln. Diese Norm bezieht sich auf: - alle neu konstruierten Fahrzeug - alle grösseren Grundüberholungen, wenn diese Neukonstruktion oder umfassende Änderung der Bremsanlage des betreffenden Fahrzeuges einschliesst - alle Neubauten von vorhandenen Fahrzeugbauarten. Diese Norm gilt nicht für Fahrzeuge, die eine besondere betriebliche Behandlung erfordern (z.B. Gleisbaumaschinen).