Das ist eine Änderung zur bestehenden prEN 71-2 'Sicherheit von Spielzeug - Teil 2: Entflammbarkeit'. Die Änderungen beziehen sich auf die Abschnitte 4.5 Spielzeug mit weicher Füllung (Tiere, Puppen usw.) mit einer haarähnlichen oder textilen Oberfläche, 5.4.1 Vorbereitung der Probe, 5.5 Prüfung von Spielzeug mit weicher Füllung mit einer grössten Abmessung von 520 mm oder weniger, 5.5.3 Durchführung der Prüfung und 5.6 Prüfung von Spielzeug mit weicher Füllung mit einer grössten Abmessung über 520 mm.