Dieser Teil der Europäischen Norm EN 71 legt Anforderungen für die Höchstmengen bestimmter chemischer Stoffe und Zubereitungen in Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche fest. Bei diesen chemischen Stoffen und Zubereitungen handelt es sich um Chemikalien, die nach den Richtlinien zu gefährlichen Stoffen als gefährlich eingestuft sind sowie gefährliche Zubereitungen(einschliesslich chemischer Stoffe mit Selbsteinstufung nach den Anforderungen dieser Richtlinien); chemische Stoffe und Zubereitungen, die bei Verwendung in überdosierten Mengen die Gesundheit der Kinder schädigen können, die jedoch nicht durch die vorstehend genannten Richtlinien als gefährlich eingestuft sind; sowie sonstige chemische Stoffe und Zubereitungen, die mit dem Spielzeug geliefert werden. Diese Norm gilt für Chemieexperimentierkästen und Ergänzungskästen. Sie deckt weiterhin Spielzeug für Experimente auf dem Gebiet der Mineralogie, Biologie, Physik, Mikroskopie und der Umweltwissenschaften ab, sofern sie einen oder mehrere chemische Stoffe und/oder Zubereitungen erhalten. Ferner legt diese Norm Anforderungen an die Kennzeichnung, die Inhaltsliste, die Gebrauchsanleitung und an die zur Ausführung der Experimente zu verwendende Ausrüstung fest. Andere chemische Spielzeuge sind in EN 71-5 festgelegt.