Behandelt sind Acetylenflaschen-Batterieanlagen in denen bis zu 12 Acetyleneinzelflaschen oder bis zu 2 Acteylenflaschenbündel zur gemeinsamen Gasentnahme zusammengeschlossen sind. Die Ausrüstung reicht vom Flaschenventil- oder Bündelausgang bis zum Eingangsanschluss des Hauptabsperrventils an der Austrittseite des Hauptstellendruckreglers mit zugehöriger Flammensperre. Enthalten sind Anforderungen an Ausführung und Werkstoffe sowie Prüfungen von Flaschenbatterieanlagen für die Versorgung mit Acetylen für Schweissen, Schneiden und verwandte Verfahren.