Diese ÖNORM legt eine Bezugshörschwelle zur Kalibrierung audiometrischer Geräte fest, die unter den folgenden Bedingungen benutzt werden: a) das Schallfeld besteht bei Abwesenheit des Hörers entweder aus einer sich frei ausbreitenden ebenen Welle oder ist ein diffuses Schallfeld. Im Falle der ebenen sich frei ausbreitenden Schallwelle befindet sich die Schallquelle direkt vor dem Hörer (frontaler Schalleinfall); b) die Schallsignale sind reine Töne im Falle der Freifeldbedingungen sowie terzbandbreites Rauschen im Falle der Diffusfeldbedingungen; c) der Schalldruckpegel wird in Abwesenheit des Hörers an der Position des Mittelpunktes des Kopfes des Hörers gemessen; d) das Hören erfolgt binaural; e) die der Bezugshörschwelle entsprechenden Schalldruckpegel werden durch Medianwertbildung über die Schwellen einer ausreichend grossen Hörergruppe bestimmt; f) die Hörer sind otologisch normale Personen mit einem Alter von 18 bis einschliesslich 25 Jahren; g) die Hörschwelle wird mittels festgelegter Eingabelungs- oder Anstiegsmethode bestimmt.