Diese ÖNORM legt die Anforderungen an eine Erste-Hilfe-Ausstattung fest, die insbesondere zum Mitführen in mehrspurigen Kraftfahrzeugen geeignet ist. Die in der Erste-Hilfe-Ausstattung enthaltenen Produkte sind gemäss Definition im Medizinproduktegesetz als Medizinprodukte anzusehen und müssen als solche diesem Gesetz entsprechen. In dieser ÖNORM wurde folgende Änderung eingearbeitet. Der Einmal-Beatmungsbehelf dient nur als Überwindung der Ekelbarriere. Auf der Verpackung muss zusätzlich stehen, dass die Anwendung keinen 100% igen Schutz vor Ansteckungsgefahr darstellt.