Diese Norm gilt für ungefasste und gefasste Transparente einschliesslich aller Vorführhilfen für Arbeitsprojektoren der Ausführungen A, B und C nach DIN 108 Teil 7. Die in dieser Norm festgelegten Anschlussmasse erlauben auch bei den verschiedenen festgelegten Justiermöglichkeiten eine volle Kompatibilität zwischen den Transparenten in ungefasster Ausführung oder im Transparentrahmen RA oder RB nach Abschnitt 4.2.1 und den Arbeitsprojektoren der Ausführung B nach DIN 108 Teil 7.