Diese Norm gilt für Abzüge, im Folgenden Abrauchabzüge genannt, die für offene Aufschlüsse, z. B. mit Perchlorsäure, Schwefelsäure und/oder Flusssäure, geeignet sind. Sie legt besondere Anforderungen fest, die sich aus der erhöhten Säure- und Alkalifreisetzung bei Wärmebelastung ergeben.