Diese Norm gilt für die Gestaltung von Warten zur Führung verfahrenstechnischer Prozesse. Bei der Erarbeitung der Gliederung und Anordnungsprinzipien sind für das zu betrachtende Arbeitssystem (Prozessführung) u. a. folgende Faktoren zu berücksichtigen: - Aufgaben des technischen Systems wie Produktion, Instandhaltung, Aufrechterhaltung des sicheren Betriebes - Körperliche und geistige Leistungsbreite und Leistungsbereitschaft der Operatoren wie Ausbildung, Erfahrung, Wissen, Belastbarkeit, Motivation - Arbeitsorganisation wie Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Pausenregelung - Arbeitsmittel wie Anzeiger, Datensichtgeräte, Stellteile, Betätigungsprozeduren (Betriebshandbuch) - Umgebungseinflüsse wie Klima, Beleuchtung, Akustik, Schwingung. Die Norm gilt nicht für Bildschirmarbeitsplätze im Bürobereich und nicht für mobile Leitstände. Zweck dieser Norm ist es, den Gestaltern von Warten Grundlagen zu geben, die es ermöglichen, die Gliederung in Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze zu planen sowie die Anordnung von Arbeitsmitteln für die Prozessführung vorzunehmen.