Diese Norm gilt für kontinuierlich arbeitende Messeinrichtungen zur Überwachung von Emissionsgrenzwerten/Emissionsbegrenzungen nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) durch Einzelmessungen von Stickstoffmonooxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO[2]) in den durch die Typprüfung festgelegten Einsatzgebieten. Diese Norm legt Anforderungen an die Bauausfrürung und Mindestanforderungen für die Verfahrenskenngrössen kontinuierlich arbeitender Messeinrichtungen für Einzelmessungen von Stickstoffmonooxid und Stickstoffdioxid im Bereich der Emissionen aus stationären Anlagen sowie Vorgaben zur Durchführung der Typprüfungen fest (siehe Anhang A). Die genannten Verfahrenskenngrössen definieren für Messeinrichtungen, welche für Kurzzeitmessungen im Bereich weniger Stunden eingesetzt werden sollen, den Stand der Messtechnik und stellen den funktionsgerechten Einsatz der Messeinrichtungen sicher. Für die Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Messeinrichtungen für Dauermessungen nach VDI 3950 Blatt 1 dürfen diese Messeinrichtungen als Konventionsverfahren nicht eingesetzt werden. Stickstoffoxide werden bei den meisten Verbrennungsprozessen gebildet. Bei einem grossen Teil der Feuerungsanlagen ist der Anteil an Stickstoffmonooxid an den Stickstoffoxiden im Abgas 95% und mehr. Der restliche Stickstoffoxidanteil besteht praktisch ausschliesslich aus Stickstoffdioxid, das durch Oxidation von Stickstoffmonooxid mit Restsauerstoff gebildet wird, wenn die Temperatur sinkt. Die Summe der beiden Oxide (NO + NO[2]) wird im allgemeinen als NO[x] bezeichnet. Bei anderen Prozessen kann ein anderes NO/NO[2]-Verhältnis vorliegen.