Diese Norm gilt für die Farbenwahl bei isolierten Schaltdrähten und Schaltlitzen in Geräten und Einrichtungen der elektrischen Nachrichtentechnik. Auf die Farbkennzeichnung kann verzichtet werden, wenn die Zugehörigkeit der Drähte erkennbar ist. Dies gilt vorzugsweise bei nicht abgebundenen sowie bei in Führungsgassen verlegten. Verdrahtungen, wie, z. B. Mattenverdrahtungen. In diesem Fall können verschiedenfarbige Drähte - ausser mit den Kinnfarben grüngelb - nach freier Wahl zu anderen Kennzeichnungszwecken benutzt werden, z. B. für Mehrlagen oder zur näheren Bestimmung der Lage von Verbindungsstellen.