Diese Lampen sind für die Verwendung in schlagwetter- und explosionsgeschützten Meldeleuchten der Schutzart 'Erhöhte Sicherheit' geeignet. Die Lampen dieser Norm werden in Signalanlagen (z. B. in Aufzügen) sowie in Steuerungsanlagen im Bergbau und in der chemischen Industrie verwendet. Die Meldeleuchten werden mit Lampen bestückt, deren Temperatur bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen darf, damit eventuell eindringende explosionsfähige Gemische sich nicht entzünden können. Aus diesen Grenzwerten ergeben sich unter Berücksichtigung einer maximalen Raumtemperatur von 40 grad C und des Wärmestaues in der Leuchte an der wärmsten Stelle der freibrennenden Lampen maximal zulässige Übertemperaturen. Gasgefüllte Doppelwendellampen sind nicht Bestandteil dieser Norm.