Diese als VDE-Bestimmung gekennzeichnete Norm gilt in Verbindung mit DIN 57609 Teil 1/VDE 0609 Teil 1 für Klemmstellen von Schraubklemmen mit gewindefurchenden Schrauben nach DIN 7500 zum Anschliessen oder Verbinden von Kupferleitern bis 16 mm 2 Nennquerschnitt, wobei die Leiter entsprechend den einschlägigen Bestimmungen für Betriebsmittel ein-, mehroder feindrähtige Rundleiter oder Leiter anderer geometrischer Form sein können. Ergänzend zu DIN 57609 Teil 1/VDE 0609 Teil 1 gelten die in den Abschnitten 2 bis 4 enthaltenen Festlegungen. Diese als VDE-Bestimmung gekennzeichnete Norm ist für die Gestaltung und Prüfung nur in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen für Betriebsmittel anzuwenden. Diese als VDE-Bestimmung gekennzeichnete Norm gilt nicht für Freileitungs- und Fahrleitungsklemmen.