Diese als VDE-Bestimmung gekennzeichnete Norm wird angewendet für Schalter mit elektromagnetischer Fernbedienung, nachstehend Fernschalter genannt, deren Mechanismus durch Stromimpulse oder Dauerstrom im Erregerstromkreis betätigt wird, für allgemeine Gebrauchszwecke bei Nennspannungen nicht über 500 V und Nennströmen nicht über 63 A, die zur Verwendung in Hausinstallationen und ähnlichen ortsfesten Installationen bestimmt sind. Diese Norm wird auch angewendet für Zeitschalter, die von Hand und/oder fernbetätigt eingeschaltet werden können und die für die Abschaltung mit einer mechanisch, thermisch, pneumatisch, hydraulisch, elektrisch oder elektronisch arbeitenden Zeitverzögerungseinrichtung oder einer Einrichtung, die mit einer Kombination von diesen arbeitet, versehen sind, z.B.Treppenhauslicht Zeitschalter, für allgemeine Gebrauchszwecke bei Nennspannungen nicht über 500 V und Nennströmen nicht über 16 A, die zur Verwendung im Hausgebrauch und ähnlichen ortsfesten Installationen bestimmt sind. Fernschalter und Zeitschalter können mit eingebauter Anzeigenlampe nach VDE 0710 Teil 1/3.69 ausgerüstet sein. Für den Schaltstromkreis kann ein Schaltorgan mit kleiner Kontaktöffnungsweite benutzt werden. Fernschalter und Zeitschalter nach dieser Norm sind zur Verwendung bei Umgebungstemperaturen, die normalerweise 25 grad C nicht übersteigen, aber gelegentlich 35 grad C erreichen können, geeignet. Diese als VDE-Bestimmung gekennzeichnete Norm gilt nicht für Relais, Zeitrelais nach VDE 0435 und Schütze nach VDE 0660 Teil 1. Anmerkung: Bestimmungen für Fern- und Zeitschalter der Schutzart IP 31 und höhere Schutzarten sind in Vorbereitung.