Zweck dieser Festlegungen ist es, die Grundlage zu schaffen, dass Datenendeinrichtungen (DEE) verschiedener Herkunft mit Datenübertragungseinrichtungen (DÜE) in digitalen Datennetzen zusammenarbeiten können. Zur Anwendung dieser Norm sind noch weitere Festlegungen zu berücksichtigen, z.B. Deutsche Normen entsprechend den Empfehlungen CCITT X.20, X.20 bis, X.21, X.21 bis, usw. (Normen in Vorbereitung). Die in dieser Norm aufgeführten Schnittstellenleitungen dienen dazu, Daten-,Takt-,Wähl-,Melde- und Steuersignale zwischen DEE und DÜE zu übergeben. Die zur Übertragung von Datensignalen bestimmten Schnittstellenleitungen dienen zusätzlich noch zur Übertragung von Wähl-, Melde- und Steuersignalen, die zum Zweck des Verbindungsauf- und -abbaues erforderlich sind. Die elektrischen Eigenschaften der Schnittstellenleitungen und der Signale nach dieser Norm sind besonderen Normen vorbehalten, die den Empfehlungen CCITT V.28, X.26 und X.27 entsprechen. Diese sind mit DIN 66259 Teil 1, Teil 2 und Teil 3 in das Deutsche Normenwerk übernommen.