Die Technische Spezifikation legt Verfahren zur Reduzierung von Gesamtproben zu Laboratoriumsproben und von Laboratoriumsproben zu Teilproben und allgemeinen Analysenproben fest. Die in dieser Technischen Spezifikation beschriebenen Verfahren können bei der Probenherstellung angewendet werden, wenn an den Proben z. B. Prüfungen zur Bestimmung der Schüttdichte, der Biomasse, der Abriebfestigkeit, der Teilchengrössenverteilung, des Wassergehaltes, des Aschegehaltes, des Ascheschmelzverhaltens, des Heizwertes, der chemischen Zusammensetzung und von Verunreinigungen durchgeführt werden. Die Verfahren gelten nicht für sehr grosse Proben, die zur Prüfung der Neigung zur Brückenbildung erforderlich sind.