Dieser Teil (Teil 6) des HD ist die Aufbaunorm für Leitungen mit Nennspannungen 100/100 V für das Lichtbogenschweissen, bestimmt für Verbindungen zwischen der industriellen Schweissenergiequelle und dem Elektrodenhalter und dem Werkstück. Alle Leitungen müssen mit den entsprechenden Anforderungen nach Teil 1 und dieser Bauartnorm übereinstimmen. ANMERKUNG: Die Aussendurchmesser der Leitungen nach diesem Teil des HD 22 sind in Übereinstimmung mit EN 60719 berechnet worden.