Diese Europäische Norm gilt für stationäre und mobile Seilgärten und deren Komponenten. Dieser Teil 1 der Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen im Hinblick auf die Auslegung, Konstruktion, Inspektion und Wartung von Seilgärten und deren Komponenten fest. Für die Benutzung von Seilgärten gilt EN 15567-2.