Diese Bestimmung gilt für Einrichtungen der Informationstechnik (ITE) entsprechend der Definition in IEC/CISPR 22. Von ETSI ausgearbeitete Harmonisierte Normen, welche die Anforderungen zur Störfestigkeit für Einrichtungen für Telekommunikationsnetze abdecken, haben in jeder Hinsicht Vorrang gegenüber dieser Bestimmung. Verfahren für die Prüfung von ITE und Grenzwerte (Prüfstörgrössen) wurden für ITE festgelegt und decken den Frequenzbereich 0 Hz bis 400 GHz ab. Zweck dieser Bestimmung ist die Festlegung von Anforderungen, die einen ausreichenden Grad der Störfestigkeit sicherstellen, so dass die Einrichtung wie vorgesehen in ihrer Umgebung funktioniert. Bei ausserordentlichen Umgebungsbedingungen können besondere Abhilfemassnahmen erforderlich sein. Als Ergebnis von Beratungen über die Prüfung und Funktionsbewertung werden einige Prüfungen nur für definierte Frequenzbänder oder für ausgewählte Frequenzen festgelegt. Es wird angenommen, dass Einrichtungen, welche die Festlegungen bei diesen Frequenzen einhalten, die Festlegungen im gesamten Frequenzbereich 0 Hz bis 400 GHz in bezug auf elektromagnetische Störgrössen einhalten. Zweck dieser Bestimmung ist es, für die im Anwendungsbereich beschriebenen Einrichtungen die Prüfanforderungen zur Störfestigkeit gegen dauernde und impulsförmige, leitungsgeführte und gestrahlte Störgrössen einschliesslich der Entladungen statischer Elektrizität (ESD) festzulegen. Die Prüfanforderungen werden für jeden betrachteten Anschluss (Tor) beschrieben.