Diese Bestimmung behandelt die Sicherheit elektrisch betriebener Mundpflegegeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt. Soweit anwendbar, behandelt diese Bestimmung die Gefahren, die üblicherweise von Geräten ausgehen, mit denen alle Personen im Haus und dessen Umgebung umgehen.