Diese Norm gilt für die in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten sowie in den dazugehörigen Nebenräumen tätigen Personen beim Betrieb der elektrischen Anlagen. Die in dieser Norm vorgegebenen Anforderungen gelten für das Bedienen elektrischer Betriebsmittel und das Arbeiten an elektrischen Anlagen durch Laien (Z.B. Landwirte, Gärtner). Sie soll auch der in diesen Betriebsstätten tätigen Elektrofachkraft als Beratungsunterlage dienen und gilt auch für die vom Unternehmer beauftragte Elektrofachkraft. Sie gilt auch für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen, z.B. bei Bau-, Montage-, Transport-, Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten sowie beim Unterfahren von Freileitungen.