a) Diese Bestimmungen gelten für die Ermittlung. 1. der Dielektrizitätszahl (DZ) varepsilon [r], 2. des dielektrischen Verlustfaktors tan delta und 3. der dielektrischen Verlustzahl (DV) varepsilon [r] von Isolierstoffen bei sinusförmigen Wechselspannungen. Die dielektrischen Eigenschaften der Isolierstoffe hängen von verschiedenen äusseren und inneren physikalischen Einflüssen ab, z. B. Frequenz, elektrischer Feldstärke, Temperatur, Feuchte, mechanischen Spannungen, ionisierender Strahlung, Homogenität bzw. Isotropie. Insbesondere bei inhomogenen oder anisotropen Stoffen kann eine unterschiedliche Orientierung der Vorzugsrichtung in Bezug auf die Richtung der elektrischen Messfeldstärke zu verschiedenen Messergebnissen führen. Aus diesen Gründen sollte die Prüfung der dielektrischen Eigenschaften der Isolierstoffe den Bedingungen bei deren Anwendung in elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln entsprechen. Darüber hinaus kann insbesondere die Aufnahme der Frequenz- oder Temperaturabhängigkeit der Dielektrizitätszahl und des dielektrischen Verlustfaktors bzw. der dielektrischen Verlustzahl Aufschlüsse über die chemische und physikalische Struktur des Isolierstoffes geben. Für die Prüfung der Einhaltung bestimmter dielektrischer Eigenschaften (z. B. Typwerte) können Messungen bei festgelegten Frequenzen und Behandlungen der Proben, die im Hinblick auf die Anwendung des Isolierstoffes in elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auszuwählen sind, durchgeführt werden. Als Frequenzen sind zu bevorzugen 50 Hz, 1 kHz und 1 MHz. b) Soweit für die einzelnen Isolierstoffarten besondere VDE-Bestimmungen vorliegen, gelten deren Festlegungen mit Vorrang. Diese Bestimmungen dürfen sinngemäss auch auf Messungen an Isolierstoffteilen von elektrischen Betriebsmitteln angewendet werden.