Die zweite Anmerkung ist zu ersetzen durch: Diese Norm legt Zusatzbestimmungen für geschlossene Installationsverteiler (IVL) fest, die ortsfeste, typgeprüfte Schaltgerätekombinationen für Innenraumaufstellung sind. Sie enthalten Schutzeinrichtungen zur Anwendung sowohl im Wohnbereich als auch an anderen Stellen und zu deren Bedienung Laien Zugang haben. Sie dürfen Steuer- und/oder Meldegeräte enthalten. Sie sind für Wechselstrom mit einer Spannung bis 300 V gegen Erde einsetzbar. Die abgehenden Stromkreise enthalten Kurzschlussschutzeinrichtungen mit jeweils einem Bemessungsstrom bis 125 A und einer Gesamteinspeisung mit einem Bemessungsstrom bis 250 A. Anmerkung: In IT-Netzen gilt als Nennspannung gegen Erde die Nennspannung des Netzes. Laien haben im allgemeinen Zugang zu diesen Schaltgerätekombinationen, z.B. für Schalthandlungen oder für das Auswechseln von Sicherungseinsätzen. Bestimmungen für Schaltgerätekombinationen für Freiluftaufstellung sind in Vorbereitung.