Diese Norm gilt für geschweisste Kapselungen von Teilen aus Leichtmetallguss und Aluminium-Knetlegierungen, die durch trockene Luft, inerte Gase, wie Schwefelhexafluorid oder Stickstoff oder eine Mischung ähnlicher Gase druckbeaufschlagt werden, und zwar Hochspannungs-Schaltgeräte und -Schaltanlagen mit Nennspannungen von 72,5 kV und darüber für Innenraum- und Freiluftaufstellung, wobei das Gas hauptsächlich wegen seiner dielektrischen Eigenschaften und/oder seines Lichtbogenlöschvermögens verwendet wird. Die Kapselungen enthalten Teile elektrischer Betriebsmittel, die nicht notwendigerweise auf die folgenden Beispiele beschränkt sind: - Leistungsschalter - Lasttrennschalter - Trennschalter - Erdungsschalter - Stromwandler - Spannungswandler - Überspannungsableiter - Sammelschienen und Verbindungen Der Anwendungsbereich umfasst auch druckbeaufschlagte Komponenten, wie die an Spannung liegenden Gehäuse von Schaltgeräten, gasisolierten Stromwandlern usw.