Diese Norm legt die Anforderungen an automatische Wähl- und Übertragungsanlagen für das öffentliche Fernsprechwählnetz fest. Diese gelten zusätzlich zu denjenigen, die in EN 50136-1-1 festgelegt sind. Sie gilt für Wählverbindungen mit einer bedarfsgesteuerten Übertragung zwischen einer Alarmanlage und einer abgesetzten Stelle. Die Information wird mittels codierter Signale an automatische Empfangszentralen in abgesetzten Stellen übertragen. Eine Einrichtung für eine Sprechverbindung darf vorgesehen werden. Die abgesetzte Stelle wird üblicherweise eine Alarmempfangsstelle sein. Sie darf aber auch eine abgesetzte Stelle sein, die zur weiterführenden Übertragung eine Alarmübertragungsanlage nach den Anforderungen der EN 50136-1-2 benutzt.