Diese Norm legt die Anforderungen an Bestandteile von Alarmübertragungsanlagen für fest zugeordnete Alarmübertragungswege fest. Diese gelten zusätzlich zu denjenigen, die in EN 50136-2-1 festgelegt sind. Die Alarmübertragungsanlage darf drahtgebundene Verbindungen (z. B. für Gleichstrom oder ein moduliertes Signal auf einem verdrillten Zweidraht-Kabel), Verbindungen innerhalb des Sprachbandes oder Datenverbindungen nutzen und darf Multiplexer oder Einrichtungen zur Meldungsverarbeitung enthalten. Die Norm ist auch auf Alarmübertragungsanlagen anwendbar, in denen Übertragungswege mit anderen Diensten gemeinsam genutzt werden. Solche Dienste nutzen übliche Fernsprechleitungen eines Teilnehmers vom überwachten Objekt zur Ortsvermittlungsstelle, Kabelfernseh- oder Energieverteilungsnetze, sind aber gleichermassen auf andere Systeme anwendbar.