Dieser Teil der IEC 61663 befasst sich mit dem Blitzschutz von Telekommunikationsleitungen in Lichtwellenleiteranlagen. Sein Zweck ist es, die in einem Lichtwellenleiterkabel einer bestimmten Anlage auftretende Anzahl möglicher Schäden auf Werte zu beschränken, die ebenso gross wie oder geringer als der als zulässige Schadenshäufigkeit definierte Grenzwert sind. Diese Norm beschreibt hierzu ein Verfahren zur Berechnung der möglichen Schadensanzahl, zur Auswahl der anwendbaren Schutzmassnahmen und gibt die zulässige Schadenshäufigkeit an. Sekundärfehler werden in dieser Norm nicht betrachtet. Die in Anhang G dieser Norm beschriebenen Prüfungen sind nur für die Abschätzung des Schadensrisikos von Lichtwellenleiteranlagen im Zusammenhang mit dem Blitzschutz geeignet. Prüfungen zur Qualifikation von Kabeln sind ausserhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm.