Diese Norm gilt für Funksender, einschliesslich der für den Normalbetrieb erforderlichen Zusatzgeräte, wie definiert in IEC 244-1, wenn sie unter der Verantwortung von Elektrofachkräften betrieben werden. Die Norm gilt für alle Funksender und Zusatzgeräte, einschliesslich der Netzwerke für Zusammenfassung und Anpassung. Nur das Antennensystem und die zugehörigen Speiseleitungen sind nicht mit erfasst. Diese Norm gilt nicht für Funksender mit Schutzisolierung, die eine doppelte oder verstärkte Isolierung verwenden und keinen Anschluss für einen Schutzleiter haben. Diese Geräteart wird nach IEC 536 als 'Klasse-II-Gerät' bezeichnet und wird üblicherweise mit dem Symbol entsprechend Abschnitt C.2.2, Anhang C, gekennzeichnet.