Die Richtlinien wurde gemeinsam mit der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft (HWBG), der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MMBG) sowie dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) ausgearbeitet und aufgestellt. Der Geltungsbereich der Richtlinien erstreckt sich auf alle feuergefährlichen Arbeiten wie z. B. Löten, Heisskleben, Schweissen, Brennschneiden, Trennschleifen oder verwandte Verfahren, die ausserhalb hierfür vorgesehener Werkstätten vorgenommen werden.