Vor Aufnahme der feuergefährlichen Arbeiten (z.B. Schweissen, Schneiden und verwandte Verfahren, sowie Löten, Auftau- und Heissklebearbeiten, die ausserhalb hierfür vorgesehener Werkstätten vorgenommen werden) ist eine schriftliche Genehmigung des auftraggebenden Unternehmers (Auftraggebers) oder eines Verantwortlichen des Auftraggebers einzuholen (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten).