Diese Internationale Norm beschreibt ein Verfahren zur Einteilung der Informations- und Betätigungsfunktionen für Kernkraftwerke und damit der leittechnischen Systeme und Einrichtungen oder Geräte, die diese Funktionen ausführen, in Kategorien, die die sicherheitstechnische Bedeutung der FSE bestimmen. Die sich daraus ergebende Kategorisierung bestimmt dann anzuwendende Auslegungskriterien. Die Auslegungskriterien sind die Qualitätsmassstäbe, über die die Angemessenheit jeder FSE in bezug auf deren Bedeutung für die Sicherheit der Anlage sichergestellt wird. Die Auslegungskriterien beziehen sich in dieser Norm auf Funktionalität, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Beständigkeit gegen Umwelteinflüsse und Qualitätssicherung. Diese Norm gilt für alle Informations- und Betätigungsfunktionen sowie die leittechnischen Systeme und Einrichtungen, die diese Funktionen ausführen. Die betrachteten Funktionen, Systeme und Einrichtungen führen automatisierte Schutzfunktionen, Funktionen der Prozesssteuerung und -regelung aus und stellen Informationen für das Betriebspersonal zur Verfügung. Sie halten die Betriebsparameter des Kernkraftwerks innerhalb der Grenzen für den sicheren Anlagenbetrieb und bieten automatische Funktionen oder ermöglichen Handmassnahmen, die Störfälle beherrschen, oder die Abgabe radioaktiver Stoffe in die Anlage oder in die Umwelt vermeiden oder minimieren. Die FSE, die diese Aufgaben erfüllen, schützen Gesundheit und Sicherheit des Kraftwerkspersonals und der Öffentlichkeit. Diese Norm ergänzt die Sicherheitsleitlinien und Vorschriften der Internationalen Atom-Energie-Behörde (IAEA), jedoch werden diese hierdurch weder ersetzt noch abgelöst. Diese Norm folgt den allgemeinen Prinzipien nach IAEA 50-C-D (Rev.1), 50-SG-D3, 50-SG-D8 und 50-SG-D11. Sie definiert ein strukturiertes Verfahren, um die Anleitungen aus diesen Vorschriften und Regeln auf leittechnische FSE von Kernkraftwerken anzuwenden.