Diese Bestimmungen gelten für Kopplungskondensatoren für Gleichspannungen über 80 V bis 1000 V sowie für Kopplungskondensatoren für Wechselspannungen über 42 V bis 1000 V und Leistungen bis 0,5 kvar, zum Betrieb in Höhen bis 2000 m über N.N. Widerstände, die parallel zu den Kondensatoren geschaltet sind, siehe die Bestimmungen für die betreffenden Geräte (z. B. VDE 0860 H/8.69 für an der Antenne liegende Kondensatoren).