Für diese Norm gilt-allein auf die Anlagen der Fernmeldetechnik (im folgenden: Fernmeldeanlagen; auch kurz: Anlagen) bezogen - der Anwendungsbereich und Zweck nach DIN VDE 0800 Teil 1/05.89, Abschnitt 1. Diese Norm enthält DIN VDE 0800 Teil 1 ergänzende Begriffe und Anforderungen (falls erforderlich, mit Prüfungen) für Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Fernmeldeanlagen.