Das folgende Verfahren ist für geschlossene oder durch Trennwände unterteilte PTSK ohne Zwangsbelüftung anwendbar. ANMERKUNG 1: Der Einfluss der Werkstoffe und Wanddicken, die üblicherweise für Gehäuse verwendet werden, ist für den Beharrungszustand der Temperaturen vernachlässigbar. Das Verfahren gilt deshalb für Gehäuse aus Stahlblech, Aluminiumblech, Gusseisen, Isolierstoff und dergleichen. ANMERKUNG 2: Bei PTSK in offener und in Tafelbauform ist keine Erwärmungsrechnung notwendig, wenn offensichtlich ist, dass keine zu hohen Lufttemperaturen in der PTSK zu erwarten sind. Das vorgeschlagene Verfahren dient der Ermittlung der Erwärmung der Luft innerhalb des Gehäuses. ANMERKUNG: Die Temperatur der Luft im Gehäuse setzt sich zusammen aus der Umgebungstemperatur der Schaltgerätekombination zuzüglich der Übertemperatur der Luft innerhalb des Gehäuses, die durch die Verlustleistung der eingebauten Betriebsmittel hervorgerufen wird. Soweit nichts anderes festgelegt ist, gilt als Umgebungstemperatur der PTSK die Lufttemperatur, die für Innenraumaufstellung von PTSK als Mittelwert während 24 h festgelegt ist: 35 grad C. Wenn die Umgebungstemperatur ausserhalb der PTSK am Verwendungsort 35 grad C überschreitet, so gilt diese höhere Lufttemperatur als Umgebungstemperatur der PTSK.