Diese Norm gilt für Kapselungen aus Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen, die durch trockene Luft, inerte Gase, wie Schwefelhexafluorid oder Stickstoff oder eine Mischung ähnlicher Gase, druckbeaufschlagt werden, und zwar für Hochspannungs-Schaltgeräte und -Schaltanlagen mit Nennspannungen von 72,5 kV und darüber für Innenraum- und Freiluftaufstellung, wobei das Gas hauptsächlich wegen seiner dielektrischen Eigenschaften und/oder seines Lichtbogenlöschvermögens verwendet wird.