Dieser Hauptabschnitt enthält Anforderungen zur Erdung und zum Potentialausgleich für Anlagen der Informationstechnik und für damit zum Zwecke des Datenaustauschs verbundene gleichartige Betriebsmittel. Dieser Hauptabschnitt darf auch für andere elektronische Betriebsmittel angewendet werden, die durch Störungen leicht beeinflussbar sind.