Diese Norm gilt für Erdungen von Freileitungen mit Nennspannungen über - AC 1 kV und Nennfrequenzen unter 100 Hz und - DC 1,5 kV (hier nur sinngemäss). Sie gilt darüber hinaus für Erdungen von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über - AC 1 kV und Nennfrequenzen unter 100 Hz und - DC 1,5 kV (hier nur sinngemäss), für die es keine normativen Anforderungen an deren Erdung gibt.